Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Dienstleistungsauftrag

Die Firma E67 IT-Services, Inh.: Herr Georg Lassnig - (im Folgenden: „E67-ITS“), ist im Besitz einer für diese Tätigkeit gültigen Gewerbeanmeldung für die Ausführung von EDV und IT Dienstleistungen.

Die E67-ITS verpflichtet sich, jeden Dienstleistungsauftrag für seine Auftraggeber sorgfältig, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen. Dazu bedarf es eines schriftlichen

Vertragsabschlusses (Dienstleistungsvertrag).
Die E67-ITS verpflichtet sich, innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums, die gestellten Auträge einwandfrei zu auszuführen.

§ 2 Geltungsbereich

Die E67-ITS erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragsänderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Vertragsschluss mit Autraggebern

Eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit tritt in Kraft, wenn der Auftraggeber eine Dienstleistung wünscht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat und sich beide Vertragsparteien über den Inhalt der Zusammenarbeit verständigt haben.

Der Autrgageber verpflichtet sich, alle benötigten Daten die zur Erfüllung des Auftrags gehören. Umgehend zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn im Namen des Autrgagebers zur Erfüllung des Auftrags ein Hosting Provider kontaktiert und eine Domainregistrierung durchgeführt wird.

§ 4 Fälligkeit der Rechnungsbeträge

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug von Skonto fällig.

Die E67-ITS ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind Bruttopreise (inklusive der am Tag der Rechnungslegung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).

§ 5 Vertragsleistungen

Dem Autraggeber werden Dienstleistungen gewährt gemäß § 2 des zwischen dem Autraggeber und der E67-ITS abzuschließenden Dienstleistungsvertrages (siehe dort).

§ 6 Haftung/ Gewährleistung Vertragserfüllung

Haftungsansprüche jeder Art gegenüber der E67-ITS sind ausgeschlossen bzw. bestehen nur für Fehlleistungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 7 Datenschutzbestimmungen

Es gilt § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die in Verbindung mit der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Dokumente des anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und diese Verpflichtung auch den mit dem Datenaustausch befassten eigenen Mitarbeitern sowie allen Dritten aufzuerlegen, die an der Durchführung dieser Vereinbarung mitwirken. Alle ausgetauschten Daten dürfen nur im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern genutzt werden.

Alle der E67-ITS zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Autragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber gibt mit Unterzeichnung eines Deinstleistungsvertrages nach Maßgabe des § 4a BDSG seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogen Daten bzw. von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und gestattet der E67-ITS gemäß der Option in § 298 (2) SGB III, alle ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nach Abschluss der Auftrags zu löschen bzw. zu vernichten. Die übrigen Geschäftsunterlagen der E67-ITS sind nach Abschluss des Auftrags 3 Jahre aufzubewahren. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu löschen. Die Verwendung der Geschäftsunterlagen ist zur Kontrolle der E67-ITS durch die zuständigen Behörden sowie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der E67-ITS zulässig.

§ 8 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Mönchengladbach.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, sodass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: 01.2011